Ledfuß Rechtsanwälte - Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Betriebsräte – rechtssichere Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Mitbestimmungsrechte

Der Betriebsrat nimmt eine zentrale Rolle im Unternehmen ein. Er vertritt die Interessen der Belegschaft und wirkt aktiv an betrieblichen Entscheidungen mit. Damit Betriebsräte ihre gesetzlichen Aufgaben effektiv und rechtssicher erfüllen können, ist fundierte arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich.

Unsere Kanzlei in Dresden unterstützt Betriebsräte umfassend im kollektiven Arbeitsrecht. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Betriebsratsgremien bei der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sowie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Auf Wunsch stehen wir dem Betriebsrat auch als Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG dauerhaft zur Seite.

Dabei führen wir gern auch Betriebsratssitzungen in unseren Kanzlei-Räumlichkeiten oder digital durch und begleiten diese mit unserer Expertise.

Darüber hinaus vertreten wir Arbeitnehmer individuell in allen Fragen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer.

Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat umfassende Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte ein. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Arbeitgeber diese Rechte einschränken oder nicht ordnungsgemäß beachten.

Wir beraten Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte – von personellen Einzelmaßnahmen über soziale Angelegenheiten bis hin zu organisatorischen Veränderungen im Betrieb. Ziel ist es, die Mitbestimmung rechtssicher auszuüben und Konflikte frühzeitig zu klären.

Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung. Sie regeln unter anderem Arbeitszeitmodelle, mobile Arbeit, Vergütungssysteme, Datenschutz oder betriebliche Ordnung.

Wir unterstützen Betriebsräte bei der rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen – von der ersten Konzeption über die Verhandlungsführung bis zur finalen Umsetzung. Dabei achten wir darauf, dass die Interessen der Belegschaft wirksam und nachhaltig abgesichert werden.

Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG – rechtliche Begleitung des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist berechtigt, bei Bedarf externe Sachverständige hinzuzuziehen. Wir stehen Betriebsräten als Sachverständige im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG zur Verfügung und beraten fortlaufend zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Unterstützung reicht von der punktuellen Beratung bis zur dauerhaften rechtlichen Begleitung des Gremiums – stets praxisnah, verständlich und auf die konkrete betriebliche Situation zugeschnitten.

Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren

Kommt es zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber, sind gerichtliche oder quasi-gerichtliche Verfahren manchmal unvermeidbar. Wir vertreten Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und begleiten Einigungsstellenverfahren von der Vorbereitung bis zum Abschluss.

Dabei unterstützen wir insbesondere bei:

  • der rechtssicheren Beschlussfassung des Betriebsrats
  • der strategischen Vorbereitung des Verfahrens
  • der Durchsetzung oder Abwehr betriebsverfassungsrechtlicher Ansprüche

Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan

Bei Betriebsänderungen – etwa Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalabbau – stehen dem Betriebsrat weitreichende Beteiligungsrechte zu. Interessenausgleich und Sozialplan sind zentrale Instrumente zum Schutz der Arbeitnehmer.

Wir beraten Betriebsräte umfassend bei Betriebsänderungen, unterstützen bei Verhandlungen zum Interessenausgleich und entwickeln rechtssichere sowie sozial ausgewogene Sozialpläne.

Durchführung von Seminaren und Schulungen für Betriebsräte

Gut geschulte Betriebsratsmitglieder sind Voraussetzung für eine effektive Interessenvertretung. Wir bieten praxisnahe Seminare und Schulungen für Betriebsräte an – sowohl als Inhouse-Veranstaltung als auch extern.

Themenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts
  • Mitbestimmungsrechte in der Praxis
  • Grundlagen des Individual-Arbeitsrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Ihre Vorteile – kompetente Beratung für Betriebsräte

  • Spezialisierung auf kollektives Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
  • Zwei erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Tätigkeit als Sachverständige gem. § 80 Abs. 3 BetrVG
  • Begleitung von Verhandlungen, Verfahren und Einigungsstellen
  • Kanzleisitz in Dresden – persönliche Betreuung, bundesweite Tätigkeit

Jetzt rechtliche Unterstützung für Ihren Betriebsrat anfragen

Eine rechtssichere Betriebsratsarbeit beginnt mit fundierter Beratung. Gern unterstützen wir Ihr Gremium bei aktuellen Fragestellungen oder als dauerhafte rechtliche Begleitung.

Kontaktieren Sie uns gern:

Telefon: 0351 / 56 39 39 – 0
E-Mail: kanzlei@ledfuss.de

Alternativ können Sie uns jederzeit über unser Online-Kontaktformular kontaktieren. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und besprechen das weitere Vorgehen.