Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: kompetente Unterstützung in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis ist für viele Menschen die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens. Umso belastender sind Konflikte mit dem Arbeitgeber – sei es durch eine Kündigung, eine Abmahnung oder ausstehende Gehaltszahlungen. Gerade in solchen Situationen ist eine frühzeitige und kompetente rechtliche Beratung entscheidend.
Unsere Kanzlei in Dresden ist auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer spezialisiert. Zwei erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten konsequent und engagiert die Interessen von Beschäftigten – außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung Ihrer Situation bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Auch Betriebsräte unterstützen wir umfassend bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte im Arbeitsrecht für Betriebsräte.
Kündigung, Ermahnung und Abmahnung
Sie haben eine Kündigung erhalten – dann ist schnelles Handeln gefragt. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen und beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Wir prüfen die Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler und stellen mit Ihnen gemeinsam die Weichen für das weitere Vorgehen.
Abmahnungen und Ermahnungen sind oft der erste Schritt zu einer späteren Kündigung. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt oder korrekt formuliert. Wir beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten, prüfen die Rechtmäßigkeit und setzen uns gegebenenfalls für die Entfernung aus der Personalakte ein.
Aufhebungsvertrag – Chancen und Risiken richtig einschätzen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – häufig jedoch zulasten des Arbeitnehmers. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, unklare Abfindungsregelungen oder nachteilige Zeugnisformulierungen sind typische Risiken.
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt rechtlich prüfen lassen. Wir beraten Sie zu Verhandlungsspielräumen, Abfindungshöhe, Freistellung, Resturlaub und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Geltendmachung von Überstundenvergütung
Überstunden gehören für viele Arbeitnehmer zum Arbeitsalltag – werden aber nicht immer vergütet. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder der konkreten Anordnung durch den Arbeitgeber.
Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Überstundenvergütung, unterstützen bei der Durchsetzung offener Forderungen und vertreten Sie bei Bedarf auch gerichtlich.
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch. Endet das Arbeitsverhältnis, besteht häufig ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also die finanzielle Auszahlung der noch offenen Urlaubstage.
Wir klären für Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, ob Verfallregelungen greifen und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Arbeitszeugnis – Ihr berufliches Aushängeschild
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre weitere Karriere von großer Bedeutung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis – doch versteckte Formulierungen oder unvollständige Angaben können Ihre Chancen am Arbeitsmarkt beeinträchtigen.
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf Inhalt, Struktur und Formulierungen und helfen Ihnen, berechtigte Korrekturen durchzusetzen.
Auslaufen befristeter Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nicht jede Befristung ist zulässig – insbesondere bei mehrfachen Verlängerungen oder fehlendem Sachgrund.
Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtmäßig ist oder ob möglicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist, und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Arbeitsentgelt, Lohn und Gehalt
Wenn Lohn oder Gehalt verspätet oder gar nicht gezahlt werden, geraten Arbeitnehmer schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung offener Entgeltansprüche, prüfen Ausschlussfristen und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht.
Auch Fragen zu Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni oder Provisionen gehören zu unserem Beratungsspektrum.
Weisungsrecht und Änderungskündigung
Arbeitgeber dürfen Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nur im Rahmen ihres Weisungsrechts bestimmen. Werden Ihnen neue Aufgaben, ein anderer Arbeitsort oder geänderte Arbeitszeiten zugewiesen, ist nicht immer klar, ob dies rechtlich zulässig ist.
Bei Änderungskündigungen oder strittigen Weisungen prüfen wir, ob die Maßnahme rechtmäßig ist und welche Reaktionsmöglichkeiten Sie haben.
Ihre Vorteile – Arbeitsrechtliche Beratung auf Augenhöhe
- Spezialisierung auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
- Zwei erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjährigen Erfahrungen in arbeitsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen
- Persönliche Beratung und klare Handlungsempfehlungen
- Durchsetzungsstarke Vertretung außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht
- Kanzleisitz in Dresden – regional verwurzelt, bundesweit tätig
Jetzt beraten lassen – wir sind für Sie da
Sie haben eine Kündigung erhalten, stehen vor einem Aufhebungsvertrag oder haben Fragen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer? Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Je schneller wir Ihre Situation prüfen, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche sichern.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen klar und verständlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Kontaktieren Sie uns gern:
Telefon: 0351 / 56 39 39 – 0
E-Mail: kanzlei@ledfuss.de
Oder nutzen Sie bequem unser Online-Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen jederzeit zu schildern. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Ihre Anprechpartner
Yvonne Ledfuß
Guntram Ledfuß
| 23.08.1971 | in Fulda geboren |
| Studium an der Universität Bayreuth Referendariat beim Freistaat Sachsen |
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| Mai 2000 | II. Staatsexamen |
| seit 2001 | Rechtsanwältin und Dozentin/Referentin u.a. an der Hochschule Meißen, für das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft sowie für überregionale Fortbildungsinstitute für Betriebsräte |
| August 2006 | Zulassung zum Oberlandesgericht Dresden |
| seit 2007 |
Inhaberin des Fortbildungszertifikates "Q" der Bunderechtsanwaltskammer für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung |
| seit 2009 | Fachanwältin für Arbeitsrecht |
| 16.09.1970 | in Werneck geboren |
| Studium an der Universität Bayreuth, Referendariat beim Freistaat Bayern | |
| Mai 1998 | II. Staatsexamen, Assessor in Leipzig |
| ab Juli 1998 | Rechtsanwalt in Dresden, dabei bis 2005 in einer überregional tätigen mittelständischen Kanzlei |
| seit 1999 | Spezialisierung auf Arbeits- und Verkehrsrecht |
| seit 2003 | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Zulassung zum Oberlandesgericht Dresden Dozent/Referent u.a. für das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft sowie für überregionale Fortbildungsinstitute für Betriebsräte |
| seit 2008 |
Inhaber des Fortbildungszertifikates "Q" der Bunderechtsanwaltskammer für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung |
| seit 2008 | Fachanwalt für Verkehrsrecht |